Wenn der Netzbetreiber die Netznutzung mit Ihrem bisherigen Lieferanten unterbricht, fallen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, alle Kunden dieses Energieversorgers, die über Niederspannung beliefert werden, in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das ist in diesem Fall die Überlandwerk Krumbach GmbH. Die Ersatzversorgung endet nach drei Monaten. In dieser Zeit können Sie sich einen neuen Lieferanten suchen, der Sie mit Strom beliefert.
Sofern Sie innerhalb dieser drei Monate keinen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl geschlossen haben, haben Sie als Haushaltskunde grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung in der Grundversorgung. Als Nicht-Haushaltskunde SLP erhalten Sie nach Ablauf der drei Monate in der Ersatzversorgung ein Folgeangebot von uns.