Die Strompreissenkung gilt speziell für elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sind.
Ab dem 01. Januar 2023 verringern sich für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage grundsätzlich auf null. Die Vorschrift darf jedoch erst nach behilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission gemäß § 68 EnFG angewendet werden. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend. Wann die Genehmigung der EU-Kommission vorliegt, ist aktuell nicht abzusehen. Erst nach Genehmigung können wir die Umlagensenkung entsprechend an Sie weitergeben, sofern die Bestätigung über die Gewährung der Umlagensenkung durch den zuständigen Netzbetreiber vorliegt.